Wandertage und Fahrten
Gemeinsam unterwegs
Verbindliche Grundlage für alle schulexternen Veranstaltungen sind die gemäß § 12 der Grundordnung für katholische Schulen in der Trägerschaft des Bistums Trier (KA 1980 Nr. 186) erlassenen Richtlinien für Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen, religiöse Freizeiten und Unterrichtsgänge vom 14.03.1995 (KA 1995 Nr. 79).
„Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen, religiöse Freizeiten und Unterrichtsgänge ergänzen (demnach) die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie müssen pädagogisch verantwortet und begründet sein. Eine überwiegend touristische Prägung kann diese Voraussetzung nicht erfüllen. (…) Ziel der ein- oder mehrtägigen Schulwanderungen ist das Erleben, Erfahren und Erwandern der Heimat und benachbarter Landschaften, um deren Natur, Kulturgeschichte, Wirtschaft, Umwelt und soziale Verhältnisse kennenzulernen. Darüber hinaus kann das Schulwandern durch die körperliche Bewegung in der freien Natur einen Beitrag zu einer gesunden Lebensführung leisten. Die Schulwanderungen finden in der Regel im Klassenverband statt.“
Dauer, Anzahl und Kostengrenze für Wandertage und Exkursionen sind in einem Wanderkonzept festgelegt. Die wichtigsten Regelungen verdeutlicht die nachfolgende Übersicht.
Konzeption der Studienfahrten in der Jgst. 12
Schulfahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie bedürfen daher einer klaren pädagogischen Einordnung. Die in der Oberstufe durchgeführten Schulfahrten können nach den Richtlinien bis zu 10 Tage dauern und sollen in der Regel als Studienfahrten angelegt sein. Denkbar ist auch eine Konzeption, die stärker den Erziehungs- als den Bildungsaspekt in den Vordergrund rückt.
Im Grundsatz gilt daher:
Die Studienfahrten in der Oberstufe
- dürfen nicht überwiegend touristisch geprägt sein
- sind Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und daher so anzulegen, dass der pädagogische Bezug zum Schulprofil und/oder ihr Charakter als echte Studienfahrt (Schwerpunktthema, entsprechend ausgearbeitete Vor- und Nachbereitung) deutlich wird
- stehen unter einer klar erkennbaren pädagogischen Schwerpunktsetzung, die die christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsziele unserer Schule unterstützt
- sollen eine christliche, ökologisch-nachhaltige, die Persönlichkeit bildende, die Gemeinschaftsfähigkeit bildende und/oder fachlich bildende Orientierung deutlich erkennen lassen.
- werden unter dem Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit geplant und durchgeführt
- werden innerhalb des von der Gesamtkonferenz im Einverständnis mit dem Schulelternbeirat festgelegten Gesamtkostenrahmens geplant
- können von jeder in der betreffenden Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrkraft vorschlagen und angeboten werden
In Absprache mit der Schulleitung werden die Fahrtziele den Schülerinnen und Schülern im ersten Halbjahr der Jgst. 11 zur Wahl gestellt, wobei eine Erst- und eine Zweitwahl zu treffen ist. Abhängig vom Wahlverhalten legt die Schulleitung im Einvernehmen mit den betreffenden Lehrkräften fest, welche Schulfahrten im darauf folgenden Schuljahr durchgeführt werden.
Die wichtigsten Regelungen verdeutlicht die nachfolgende Übersicht.