Sozialkunde

Sozialkunde

1. Präambel

Der Schüler, den wir mit dem Abitur entlassen, soll ein mündiger Bürger sein, der sich auf der Basis

  • der Erkenntnis der historischen Bedingtheit und anthropologischen Zeitlosigkeit des Menschen,
  • klar definierter, im christlichen  Glauben verwurzelter Wertvorstellungen einer auf sozialer Gerechtigkeit und individueller Freiheit beruhenden Gesellschaft sowie
  • der im Folgenden aufgeführten fachspezifischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen

in der Gesellschaft engagiert und dabei in Freizeit und Beruf an der nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft, Europas und der globalisierten Welt unter der leitenden Zielsetzung Frieden – Gerechtigkeit – Bewahrung der Schöpfung  mitwirkt.


2. Vorwort

Situation und Perspektive des Faches Sozialkunde

Der Unterricht im Fach Sozialkunde der SI des Gymnasiums hat mit zwei Problemen zu kämpfen:

  1. Der Unterricht beginnt erst in der Jahrgangsstufe 9. Bis dahin sind die Schüler/Innen auch im Fach Geschichte noch nicht mit politischen Problemstellungen befasst gewesen.
  2. Wie ist es möglich, komplexe und im Sinne einer aufklärenden und nachhaltigen Bildung und Erziehung zentrale Fragestellungen in einem Stundenumfang von insgesamt 3 Wochenstunden in der Sekundarstufe I behandeln und dabei überhaupt erst Interesse und Grundverständnis wecken zu sollen?


Dieser grundlegenden Problematik soll ab dem Schuljahr 2005/6 mit folgenden Maßnahmen begegnet werden:

  1. nach Möglichkeit Einrichtung einer AG in der SI etwa unter dem Arbeits-Titel „Wir mischen uns ein!“;
  2. die Fachkonferenz hält es - nicht nur im Hinblick auf die spezifische Problematik des Faches -  auch für sinnvoll eine Projektwoche in der Jahrgangsstufe 11 unter dem Thema: „Der Mensch im 20. (21.) Jahrhundert“ fächerübergreifend durchzuführen;
  3. die Durchführung eines mehrtägigen Seminars möglichst zu Beginn, spätestens zum Halbjahreswechsel der Jahrgangsstufe 11 vergleichbar dem bei der Einführung der „Blockwoche“ aufgegebenen Seminar an der „Politischen Akademie Biggesee“ wird für erforderlich gehalten und soll wieder auf den Weg gebracht werden;
  4. Verbesserung der Zusammenarbeit in der Fachkonferenz durch u.a.
  • Intensivierung des Materialaustauschs (Anlegen entsprechender Ordner im Materialschrank im hinteren LZ durch den Leiter der FK,
  • Absprachen und Austausch (Ordner im Materialschrank) über die Leistungsüberprüfungen bzw.
  • Evaluation des Qualitätsprogramms/der Bildungsstandards
  • eine Fachkonferenz in der ersten Woche des Schuljahres


3. Bildungsstandards für die SI


Die im Folgenden aufgeführten Bildungsstandards sind in drei Kompetenz-Bereiche untergliedert:

  1. Politische Urteilsfähigkeit: Politische Ereignisse, Probleme und Kontroversen sowie Fragen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und Sachaspekten und Wertaspekten analysieren und reflektiert beurteilen können.
  2. Politische Handlungsfähigkeit: Meinungen, Überzeugungen und Interessen formulieren, vor anderen angemessen vertreten, Aushandlungsprozesse führen und Kompromisse schließen können.
  3. Methodische Fähigkeiten: Sich selbständig zur aktuellen Politik sowie zu wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen orientieren, fachliche Themen mit unterschiedlichen Methoden bearbeiten und das eigene politische Weiterlernen organisieren können.

3.1 Politische Urteilsfähigkeit

3.1.1    Die Schüler/Innen verfügen über ein reflektiertes Grundverständnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung sowie ihrer internationalen Verflechtungen. Sie besitzen eine fachlich angemessenes Deutungswissen insbesondere über die folgenden Kernkonzepte:

  • Grundrechtsbindung und politische Freiheit als Kernkonzepte demokratischer Verfassungsstaaten;
  • Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung; Demokratie als Volksherrschaft mit den Formen repräsentativer und plebiszitärer Demokratie; Parteiendemokratie als konkrete Ausgestaltungsform unserer Herrschaftsordnung;
  • Pluralismus als wesentliches strukturierendes Merkmal der gesellschaftlichen Grundlage unserer Herrschaftsordnung;
  • Sozialstaatsprinzip als grundlegender Maßstab der Ergebnisse des politischen Willensbildungsprozesses;
  • soziale Marktwirtschaft als grundlegendes Ordnungsprinzip der Wirtschaft.


3.1.2    Die Schüler/Innen besitzen ein reflektiertes Grundverständnis von den internationalen Verflechtungen heutiger Gesellschaften. Sie verfügen über die Fähigkeiten

  • an einem Beispiel praktische Konsequenzen und Probleme der europäischen Integration erläutern zu können;
  • an einem Beispiel Globalisierungsprozesse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erläutern zu können;
  • an einem Beispiel Grundprobleme gegenwärtiger Friedens- und Sicherheitspolitik und kontroverse Positionen hierzu erläutern zu können.


3.1.3    Die Schüler/Innen können Sachverhalte (Situationen, Ereignisse, Probleme) aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Recht analysieren und verstehen. Sie verfügen über die Fähigkeiten,

  • Informationen zu den Sachverhalten, die Gegenstand des Lernens sind, strukturiert wiedergeben zu können;
  • ausgesuchte Aspekte in Informationen identifizieren zu können;
  • politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte erklären, d.h. auf übergeordnete Zusammenhänge zurückführen zu können;
  • in politischen Aussagen Beschreibungen von Erklärungen und legitimierenden Begründungen unterscheiden zu können;
  • in einem politischen Entscheidungsfall verschiedene Politikdimensionen (Inhalt, Form, Prozess) unterscheiden und erläutern zu können.


3.1.4    Die Schüler/innen können reflektierte politische Urteile treffen. Sie verfügen über die Fähigkeiten,

  • politische Sachverhalte aus unterschiedlichen Perspektiven und Erwartungen (Politiker, Betroffene) betrachten und bewerten zu können;
  • Vorschläge zur politischen Bewältigung von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen entwickeln und begründen zu können;
  • politische Handlungsalternativen nach möglichen Konsequenzen und Nebenfolgen abwägen zu können;
  • die Interessenlagen und Werthaltungen der an politischen Entscheidungen Beteiligten und von diesen Betroffenen erkennen und bewerten können.


3.2 Politische Handlungsfähigkeit

Die Schüler/Innen verfügen über die Fähigkeiten,

  • in politischen Kontroversen und sozialen Situationen Perspektivenwechsel vollziehen und andere als die eigene Meinung probeweise vertreten zu können;
  • in Konfliktsituationen unter Berücksichtigung kultureller Differenzen in der Gesellschaft nach Verständigung zu suchen und hiernaach handeln zu können;
  • eine eigene politische Position in angemessener Form öffentlich vertreten (vgl. methodische Fähigkeiten) zu können;
  • als Wirtschaftssubjekt Entscheidungen (Konsum) nach ökonomisch rationalen Kriterien treffen zu können;
  • eine rational begründete Berufswahl treffen zu können.


3.3 Methodische Fähigkeiten

Die Schüler/Innen verfügen über die Fähigkeiten,

  • verschiedene Medien selbständig und gezielt für die politische Information nutzen zu können;
  • an einem Beispiel die Bedeutung die Bedeutung der Medien im politischen Willensbildungsprozess analysieren und einordnen können;
  • in Gruppen und Projekten produktiv, selbständig planend und ergebnisorientiert, die Gruppenprozesse wahrnehmend und mitgestaltend, mitarbeiten zu können;
  • ein Interview planen, führen und auswerten zu können;
  • Ergebnisse von Lernvorhaben mit Hilfe von Medien in der Lerngruppe und öffentlich präsentieren zu können.

4. Arbeitsplan (Themen und Inhalte) für die SI

Die unter 3. genannten Bildungsziele und die im folgenden angeführten nach Themen gegliederten Inhalte sollen erreicht werden durch einen Sozialkundeunterricht, der durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

  1. Schülerorientierung
  2. Aktualitätsbezug
  3. Methodenvielfalt

Das heißt (Liste ist ergänzungsfähig):

  • Arbeit in Projekten
  • Einbezug außerschulischer Lehr- und Lernorte und Experten (Betriebserkundung; Ausstellungen; Besuch bei Gericht, Museen wie z.B. HdG; Bundeswehr; Wirtschaftsverbände, Arbeitnehmerverbände; etc.)
  • Einbezug der Lebenswelten der Schüler/Innen;
  • Motivation der Schüler zur Teilhabe am Schulleben (SV; Schülerzeitung; Agn)
  • Praktizierte Demokratie im Unterricht soweit wie möglich;
  • Pluralismus der Meinungen im Klassenraum und beim Unterrichtenden.


Das Merkmal „Aktualitätsbezug“ darf einerseits nicht bedeuten, dass im Folgenden aufgeführte Inhalte nicht behandelt werden – es handelt sich schließlich um die „Essentials“, auf die sich die Fachkonferenz verständigt hat –kann aber zu Umstellungen und auch Kürzungen der Inhalte, die im Folgenden dargelegt sind, führen. Die Bildungsstandards bleiben auch dann Vorgabe.

Im SK-Unterrichts der Jahrgangsstufe 9 sollen – ausgehend vom Prinzip der Schülerorientierung - die im Folgenden ausgeführten Themen behandelt werden und den Schülern die Kenntnisse und Fertigkeit vermitteln, die unter den Bildungsstandards genannt sind:

4.1 Arbeitsplan Jahrgangsstufe 9

IINDIVIDUUM UND:

I.        GRUPPE
II.       GEMEINDE
III.      RECHT
IV.     WIRTSCHAFT
V:        MEDIEN